SCHULUNGSPFLICHT ZUR VERARBEITUNG VON DIISOCYANATEN

Die neue REACH-Verordnung setzt eine Schulungspflicht für die

Verarbeitung von Produkten fest, die mehr als 0,1 % Diisocyanate enthalten.

 

Nur wer bis zum 24. August 2023 eine Schulung für einen sicheren Umgang

mit diisocyanathaltigen Produkten absolviert hat, darf diese weiterverarbeiten.

Zum Nachweis der Teilnahme gilt die Teilnahmebescheinigung,

welche Ihnen nach erfolgreicher Abschlussprüfung ausgestellt wird.

Das Zertifikat behält 5 Jahre seine Gültigkeit und muss im Anschluss wiederholt werden.

 

Kostenlose Schulungsangebote sowie weitere Informationen

zu den betroffenen Produkten erhalten Sie bei unseren Fachhandelspartnern:

 

www.otto-chemie.de

www.ardex.de

www.sopro.com/de